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   BGH, 15.06.1994 - 2 StR 157/94   

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BGH, 15.06.1994 - 2 StR 157/94 (https://dejure.org/1994,5786)
BGH, Entscheidung vom 15.06.1994 - 2 StR 157/94 (https://dejure.org/1994,5786)
BGH, Entscheidung vom 15. Juni 1994 - 2 StR 157/94 (https://dejure.org/1994,5786)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 03.05.1994 - GSSt 2/93

    Grundlegende Einschränkung der Anwendung der Rechtsprechung zur fortgesetzten

    Auszug aus BGH, 15.06.1994 - 2 StR 157/94
    Nach dem Beschluß des Großen Senats für Strafsachen des Bundesgerichtshofs vom 3. Mai 1994 (StV 1994, 306) setzt die Verbindung mehrerer Verhaltensweisen, die jede für sich einen Straftatbestand erfüllen, zu einer fortgesetzten Handlung voraus, daß dies, was am Straftatbestand zu messen ist, zur sachgerechten Erfassung des verwirklichten Unrechts und der Schuld unumgänglich ist.

    Dabei müßte es sich aber jedenfalls um tatbestandsbezogene Gründe von besonderem Gewicht handeln (BGH GSSt StV 1994, 306, 312).

  • BGH, 07.01.1981 - 2 StR 618/80

    Betäubungsmittel - Handeltreiben mit Betäubungsmitteln - Güterumsatz - Teilakte

    Auszug aus BGH, 15.06.1994 - 2 StR 157/94
    Der Große Senat für Strafsachen hat zwar nicht abschließend entschieden, ob bei solchen Deliktstatbeständen, die in erster Linie auf die über den Einzelfall hinausreichenden mehrfachen Tatbestandsverwirklichungen abzielen, ausnahmsweise Gründe zu finden sind, welche die rechtliche Zusammenfassung mehrerer schon für sich tatbestandsmäßiger Handlungen als fortgesetzte Tat jenseits des Bereichs natürlicher Handlungseinheit und tatbestandlicher Bewertungseinheit (BGHSt 30, 28, 31) geboten erscheinen lassen, um das verwirklichte Unrecht und die Schuld insgesamt sachgerecht zu erfassen.
  • BGH, 12.05.1993 - 3 StR 2/93

    Bandenmäßiges unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln;

    Auszug aus BGH, 15.06.1994 - 2 StR 157/94
    Die Annahme einer bandenmäßigen Tatbegehung im Sinne des § 30 a Abs. 1 BtMG wäre danach rechtlich ausgeschlossen, denn für die Anwendung dieser Vorschrift genügt es nicht, wenn sich die Täter von vornherein nur zu einer einzelnen, wenn auch möglicherweise fortgesetzten Tat verbunden haben (vgl. zu dem insoweit gleichlautenden § 30 Abs. 1 Nr. 1 BtMG BGH NStZ 1992, 497; BGHR BtMG § 30 Abs. 1 Nr. 1 Bande 3 und 4).
  • BGH, 04.06.1992 - 4 StR 170/92

    Bande - Betäubungsmittel - Drogen - Fortsetzungstat - Bandenwille - Planung

    Auszug aus BGH, 15.06.1994 - 2 StR 157/94
    Die Annahme einer bandenmäßigen Tatbegehung im Sinne des § 30 a Abs. 1 BtMG wäre danach rechtlich ausgeschlossen, denn für die Anwendung dieser Vorschrift genügt es nicht, wenn sich die Täter von vornherein nur zu einer einzelnen, wenn auch möglicherweise fortgesetzten Tat verbunden haben (vgl. zu dem insoweit gleichlautenden § 30 Abs. 1 Nr. 1 BtMG BGH NStZ 1992, 497; BGHR BtMG § 30 Abs. 1 Nr. 1 Bande 3 und 4).
  • BGH, 19.05.1992 - 1 StR 162/92

    Bandenmäßiges Handeltreiben mit Betäubungsmitteln

    Auszug aus BGH, 15.06.1994 - 2 StR 157/94
    Die Annahme einer bandenmäßigen Tatbegehung im Sinne des § 30 a Abs. 1 BtMG wäre danach rechtlich ausgeschlossen, denn für die Anwendung dieser Vorschrift genügt es nicht, wenn sich die Täter von vornherein nur zu einer einzelnen, wenn auch möglicherweise fortgesetzten Tat verbunden haben (vgl. zu dem insoweit gleichlautenden § 30 Abs. 1 Nr. 1 BtMG BGH NStZ 1992, 497; BGHR BtMG § 30 Abs. 1 Nr. 1 Bande 3 und 4).
  • LG Hanau, 11.10.2010 - 5 KLs 4010 Js 4862/10

    Bandenmäßiges unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer

    Die Tatsache, dass die Angeklagten XXX und XXX familiär verbunden sind, schließt die Bandenabrede ebenfalls nicht aus (BGH 2 StR 157/94).
  • LG Hanau, 11.10.2010 - 5 KLs
    Die Tatsache, dass die Angeklagten XXX und XXX familiär verbunden sind, schließt die Bandenabrede ebenfalls nicht aus (BGH 2 StR 157/94).
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